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Familienzulagen (Kinderzulagen)


Beim Kanton beschäftigte Angestellte erhalten für ihre Kinder seit dem 1. Juli 2009 folgende Familienzulagen:

Eine Kinderzulage von 200 Franken monatlich pro Kind bis zum vollendeten 12. Altersjahr, danach 250 Franken bis zum vollendeten 16. Altersjahr (für erwerbsunfähige Kinder bis zum vollendeten 20. Altersjahr). 

Für Kinder in Ausbildung eine Ausbildungszulage von derzeit 250 Franken monatlich nach dem vollendeten 16. Alterjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Es ist eine Bestätigung der Ausbildungsstätte erforderlich. Wenn das jährliche Einkommen des Kindes in Ausbildung höher ist als 27'360 Franken (Stand 2009) besteht kein Anspruch auf die Ausbildungszulage.

Voraussetzung für die Ausrichtung von Zulagen ist ein jährliches Mindesteinkommen von 6'840 Franken (Stand 2009). Bei kleinerem Einkommen besteht unter Umständen auch ein Anspruch auf Zulagen, welche von der Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) ausgerichtet werden.

Die Zulagen werden unabhängig vom Beschäftigungsgrad voll ausgerichtet.

Für jedes Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet.

Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzungen für den Bezug der Zulage, hat Anspruch in folgender Reihenfolge (sog. Anspruchskonkurrenz):

die erwerbstätige Person (jährliches Mindesteinkommen 6'840 Franken; Stand 2009)
die Person, welche die elterliche Sorge hat oder bis zur Mündigkeit gehabt hat
die Person, bei der das Kind überwiegend lebt oder bis zur Mündigkeit gelebt hat
die Person, auf welche die Familienzulagenordnung im Wohnsitzkanton des Kindes anwendbar ist
die Person mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen.

Rechtliche Grundlagen & Downloads


Bundesgesetz über die Familienzulagen, FamZG
Datei : EG zum FamZG_Stand August09.pdf Grösse: 141 KB EG FamZG (141 KB)
Datei : VVO_Stand_1.1.2010_177.111.pdf Grösse: 814 KB § 58 VVO (814 KB)
Datei : Anmeldung Familienzulagen 656791e-01-r.pdf Grösse: 247 KB Formular
„Anmeldung für Familienzulagen" (247 KB)
Datei : Merkblatt Familienzulagen.pdf Grösse: 35 KB Merkblatt für die Anmeldung für Familienzulagen (35 KB)
 
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